Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung von „CrossFit Reutlingen“
„CrossFit Reutlingen“ (Abkürzung. CFRT) wird betrieben von Dennis Hildebrandt, Schlattgrabenstraße 10, 72141 Walddorfhäslach

1. Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitglieder von CFRT.

2. Studionutzung und Leistungsumfang
2.1 Nutzung
Die abgeschlossene Mitgliedschaft berechtigt den Vertragspartner (nachfolgend ‚Mitglied‘) ab dem Zeitraum des Vertragsbeginns bzw. ab dem vereinbarten Zugangsdatum, die Trainingsräume von CFRT gegen das vereinbarte Entgelt zu nutzen.

Das von CFRT angebotene Trainingsprogramm, CrossFit, ist ein allgemeines und umfassendes Kraft- und Konditionstraining. Dabei werden nur komplexe, mehrgelenkige Bewegungen über den gesamten Bewegungsumfang durchgeführt, welche ständig variieren und mit hoher Intensität durchgeführt werden.

Bei limitierten Mitgliedschaften kann das Mitglied entsprechend des vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingentes die CFRT – Kurstermine in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Woche und können nicht in Folgewochen übertragen werden.

Bei einer unlimitierten Mitgliedschaft kann das Mitglied das CFRT – Kursangebot täglich in Anspruch nehmen oder auch das freie Training (siehe 3.2) besuchen.

Mit dem Erwerb einer 10er-Karte können zehn CFRT- Kurstermine in einem Zeitraum von maximal drei Monaten gebucht werden. Die 10er-Karte ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Der Verlust der 10er-Karte ist CFRT unverzüglich schriftlich zu melden.

2.2 Kurszeiten
Die Nutzung der Einrichtung wird während den ausgehängten Kurszeiten gewährt.

Nur Mitgliedern, mit unterschriebener Zusatzvereinbarung zur Nutzung des freien Zugangs (siehe 3.3) ist es gewährt, CFRT auch außerhalb der ausgehängten Kurzzeiten zu nutzen.

Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Anmeldung für die Kursteilnahme (siehe 2.3) vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für einen Kurs ist aufgrund der limitierten Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe 2.4).

Der Beginn und das Ende der jeweiligen Kurseinheit ist als Aushang bei CFRT, auf der Internetseite (https://www.crossfit-reutlingen.de) oder auch in der Buchungssoftware abzulesen.

CFRT behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 9 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Aushang mitgeteilt.

CFRT behält sich weiterhin vor, das Kursangebot bzw. die -zeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückvergütung.

2.3 Anmeldung für einen Kurs
Ab dem Zeitraum des Vertragsbeginns bzw. ab dem vereinbarten Zugangsdatum, erstellt das Mitglied seinen Teilnehmeraccount. Dies geschieht mittels der von CFRT genutzten Buchungssoftware mit der Eversports GmbH. Hierbei registriert sich das Mitglied anhand der von der Buchungssoftware vorgegeben Bedingungen.

Um die Teilnahme an einem Kurs buchen zu können, muss der Teilnehmer einen Teilnehmeraccount angelegt haben. Der Teilnehmer kann sich dann verbindlich zu den jeweiligen Kursen anmelden. Anmeldeschluss für alle Kurse, die nach 8:00Uhr stattfinden, ist der Tag des Kurses selbst, bis 1 Stunde vor Trainingsbeginn. Anmeldeschluss für alle Kurse, die vor 8:00Uhr stattfinden, ist bis um 22:00Uhr des Vortages. Wenn ein Kurs bereits die limitierte Teilnehmerzahl erreicht hat, muss der Teilnehmer auf einen der nachfolgenden Kurse ggf. auch auf einen darauffolgenden Kurstag ausweichen.

Auch für die Einsteigerkurse und das „Open Gym“ ist zwingend eine online Buchung erforderlich – diese zählt als regulärere Kursteilnahme einer Mitgliedschaft oder 10er-Karte.

2.4 Stornierung der Teilname an einem Kurs
Eine bereits, über die Buchungssoftware, gebuchte Kursteilname, muss über die Buchungssoftware selbst bis maximal 2 Stunden vor Beginn des jeweiligen Kurstermins storniert werden. Werden innerhalb eines Monats 3 gebuchte Kurstermine nicht fristgerecht abgesagt, behält sich CFRT als Sanktion vor, eine Ausfallpauschale in Höhe der aktuellen Kosten für ein Tagestraining („1-malige Teilname innerhalb eines Tages“) in Rechnung zustellen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.

2.5 Hausordnung
Für die zulässige Nutzung der Geräte und Trainingsräume, für das Aufrechterhalten eines geordneten Betriebs sowie der Ordnung und Sicherheit der Mitglieder und Angestellten ist CFRF berechtigt, eine für das Mitglied verbindliche Hausordnung zu erlassen. Diese Hausordnung kann jederzeit vom Mitglied eingesehen werden. Darüber hinaus stellen die Hinweisschilder und Aushänge von CFRT eine Ergänzung der Hausordnung dar.

3. Teilnahme
3.1 Einsteigerkurse
Für eine sichere Teilnahme an sämtlichen Kursen von CFRT ist jedes Neumitglied (Vertrag oder 10er- Karte) verpflichtet, die angebotenen Einsteigerkurse zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen ähnlichen Einrichtung bereits mindestens 3 Monate trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches, die Einsteigerkurse überspringen.

3.2 Freies Training (sog. „Open Gym“ – Nutzung)
Für das freie Training wird lediglich die Nutzung der dafür vorgesehnen Fläche und Geräte ermöglicht und es findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei gleichzeitigem stattfinden eines Kurses die Nutzung der Fläche und der Geräte vorrangig den Teilnehmern des Kurses obliegt. Auch die Lautstärke während der freien Nutzung von CFRT ist bei gleichzeitig stattfindenden Kurs entsprechend anzupassen, so dass die Kursteilnahme nicht gestört wird. Dabei sind die Anweisungen des Personals zwingend Folge zu leisten.

3.3 Freies Training mit Nutzung des freien Zugangs (Ergänzend zu 3.2)
Das freie Training mit der Zusatzleistung zur Nutzung des freien Zugangs wird nur persönlich ausgewählten Mitgliedern gewährt und bedarf dem Unterzeichnen einer Zusatzvereinbarung. Anschließend bekommt das Mitglied einen Zugangscode für einen Schlüsselkasten ausgehändigt. Nur Mitglieder mit unterzeichneter Zusatzvereinbarung sind dazu berechtigt CFRT auch außerhalb der Kurszeiten (jedoch nur von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr) zu nutzen.

Die eigenverantwortliche Gewährung der Nutzung von CFRT gegenüber Dritten (dazu zählen alle Personen und Mitglieder ohne unterzeichnete Zusatzvereinbarung) außerhalb der ausgehängten Kurszeiten sowie die Weiterreichung des Zugangscodes an Dritte ist strengstens untersagt. Bei Missachtung dieser Regelung wird der persönliche Zugang umgehend entzogen.

Für die freie Nutzung mit der Zusatzoption eines persönlichen Zugangs wird eine zusätzliche monatliche Gebühr erhoben, welche sich auf den entsprechenden Mitgliedsbeitrag addiert.

Weitere Regelungen sind in der Zusatzvereinbarung „Freies Training mit persönlichem Zugang“ geregelt.

3.4 Allgemeingültiges für das Training
Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds, die Ratschläge des Trainers sind zu beachten. Unabhängig davon hat das Mitglied selbst darauf zu achten, dass das Training dem aktuellen gesundheitlichen bzw. körperlichen Zustand entspricht.

Da es sich bei CrossFit um ein hochintensives leistungsorientiertes Training handelt, empfiehlt CFRT allen Personen, die die Leistungen von CFRT nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen.

Weiterhin liegt es im eigenen Interesse der Mitglieder Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft CFRT und dem Leiter der zu besuchenden Trainingsstunde bekannt zu geben. Im Kurs erfolgen dann Hinweise bei den entsprechenden Übungen, ob die Übung überhaupt oder nur in Abwandlung erfolgen darf. Bei ernsthafter Erkrankung ist eine Teilnahme nur nach ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes möglich. Der Head Coach entscheidet in solchen Fällen letztendlich über die Teilnahme.

3.5 Probemonat
Jeder Person steht es zu unser Trainingskonzept für einen Monat zu testen. Dieser Probemonat kann jedoch nur einmal pro Person in Anspruch genommen werden. Während des Probemonats darf das Mitglied 2mal pro Woche einen Kurs bei CFRT besuchen. CFRT empfiehlt diese zwei Kurse pro Woche auch wirklich zu besuchen, da sonst ein spürbarer Effekt auf das Gesundheitssystem des Mitglieds nicht gewährleistest werden kann.

4. Pflichten des Mitglieds
4.1 Verstöße gegen die Hausordnung
Mit Vertragsbeginn akzeptieret das Mitglied die Hausordnung von CFRT und ist sich bewusst, dass bei Verstößen ein sofort wirksames Hausverbot durch die Angestellten ausgesprochen werden kann. In diesem Fall greift die Regelung AGB 6.4

4.2 Übertragung von Mitgliedschaftsrechten
Die Mitgliedschaft bei CFRT ist persönlich und kann nicht auf Dritte Personen übertragen werden.

4.3 Änderung der persönlichen Angaben
Änderungen persönlicher und vertragsrelevanter Daten wie Namen, Adresse, Bankverbindung etc. sind CFRT unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die CFRT ggf. durch das Unterlassen einer Änderungsmitteilung entstehen (z.B. Rücklastschriftgebühren, Einwohnermeldeauskunft u.a.), sind vom Mitglied selbst zu tragen.

5. Mitgliedsbeiträge, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
5.1 Steuern
Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und unterliegen einer Anpassung bei Steuersatzänderungen.

5.2 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus zum 1. des jeweiligen Monats fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Ein zeitanteilger Teilbetrag ab Zutritt bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn wird mit der ersten Beitragsfälligkeit berechnet und zur Zahlung fällig.

5.3 Zahlungsverzug
Die vereinbarten Nutzungsentgelte werden für die gesamte Mitgliedschaftsdauer in ihrer Gesamtheit im Voraus mit Vereinbarungsbeginn fällig. Vereinbart werden kann jedoch eine Ratenzahlung mit monatlich vorschüssiger Zahlungsweise. Gerät das Mitglied mit zwei fälligen Raten in Verzug, erlischt die Ratenzahlungsvereinbarung, und der Gesamtbetrag für die Restvereinbarungsdauer wird fällig. CFRT behält sich vor, Verzugskosten in Rechnung zu stellen, welche auch zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung beinhalten.

5.4 Kosten bei Rückbuchung
Das vom Mitglied angegebene Bankkonto für das SEPA-Lastschriftmandat muss zum Zeitpunkt der vereinbarten Abbuchung eine erforderliche Deckung aufweisen. Die entstandenen Kosten für eine fehlgeschlagene Abbuchung (‚Stornoentgelt’) wird CFRT zzgl. einer Mahngebühr gegenüber dem Mitglied geltend machen.

5.5 Sondertarife und Vergünstigungen
Mitgliedschaftsverhältnisse, die Sondertarife beinhalten (z. B. für Studierende während der Studienzeit), werden auf die jeweils geltenden Normaltarife umgestellt und entsprechend der vereinbarten Mitgliedsdauer fortgeführt, wenn der Grund für den Sondertarif entfallen ist. Der Anspruch auf einen Sondertarif ist nur mit Nachweis möglich. Das Mitglied ist verpflichtet diesen zu erbringen und zu aktualisieren. Bei Verstößen des Mitglieds gegen die AGB oder die Hausordnung behält sich CFRT vor, Sondertarife und Rabatte zu entziehen.

6. Mitgliedschaft
6.1 Mitgliedschaftsdauer und Kündigung der Mitgliedschaft
Die anfängliche Nutzungsdauer richtet sich nach der in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Zeit. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer verlängert sich die Vereinbarung um jeweils zwölf Monate. Ausgeschlossen von dieser Verlängerungsregelung sind Mitgliedschaften, deren Laufzeit weniger als zwölf Monate beträgt. Hierbei verlängert sich die Nutzungsdauer um weitere sechs Monate. Der Fortsetzung der Nutzungsdauer muss bis spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer durch eine Kündigung in Textform widersprochen werden. Für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Kündigung bei CFRT maßgebend. Für die jeweilige verlängerte Laufzeit gilt dies analog.

6.2 Kündigung der Mitgliedschaft bei Umzug
Einer vorzeitigen Kündigung aufgrund eines Umzugs wird stattgegeben, wenn sich der neue Hauptwohnsitz weiter als 25km entfernt von CFRT befindet. In diesem Fall werden die restlichen Mitgliedschaftsbeiträge bis zum regulären Laufzeitende fällig, jedoch nur bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von maximal EUR 500,- . Einer vorzeitigen Kündigung wird nur entsprochen, wenn das kündigende Mitglied entsprechende Nachweise über den Umzug erbringt. Dies ist zum einen die Meldebestätigung der neune Stadt/Gemeinde und zum anderen der Miet- oder Kaufvertrag der neuen Unterkunft. Die vorzeitige Kündigung muss in Textform erfolgen und bedarf bis zu ihrer Wirksamkeit einer vierwöchigen Vorlaufzeit gemessen zum Monatsende.

6.3 Stilllegung der Mitgliedschaft
Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, längerem Auslandsaufenthalt und vergleichbaren Verhinderungsgründen kann die Mitgliedschaft im gegenseitigen Einverständnis ausgesetzt werden. Dafür wird ein separates Formular aufgesetzt, welches die genauen Voraussetzungen einer Stilllegung beinhaltet. Der Antrag auf Stilllegung muss vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Stilllegungszeitraums erfolgen und ist vor Ort bei CFRT auszufüllen.

6.4 Beendigung der Mitgliedschaft durch CFRT
Der Mitgliedsvertrag kann aufgrund schuldhaften Verhaltens des Mitglieds außerordentlich durch CFRT beendet werden. CFRT behält sich vor die ihr zustehenden, gesetzlichen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

6.5 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur außerordentlich Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstelligen Bedingungen für beide Vertragsparteinen unberührt.

6.6 Jungendliche und Kinder
Jugendliche und Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten gestattet.

6.7 Streitbeilegung
CFRT ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit, noch verpflichtet.

7. Haftung
Für Schäden haftet CFRT, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur,

a) soweit CFRT oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
d) bei Mängeln, die CFRT arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit CFRT garantiert hat
e) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet CFRT nicht.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) haftet CFRT jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.

8. Änderung der AGB
CFRT ist berechtigt, die AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichte, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragparteien regelmäßig vertrauen dürfen. CFRT wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzten, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Falle eines Widerspruchs verbleibt es bei den bisherigen Geschäftsbedingungen.

9. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags sowie der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Stand: 10.08.2018